Nach der EU – Verordnung 853/2004 Art. 4 in Zusammenhang mit der EU Verordnung 2076/2005 müssen zukünftig unter anderem alle Lebensmittelbetriebe, die in großen Mengen Speisen herstellen und vertreiben, eine spezielle Zulassung von den jeweils zuständigen Landesbehörden erhalten. Die Voraussetzungen zum Erhalt dieser Zulassung sind sehr streng und beinhalten Regelungen 1. zu Herstellungsverfahren, 2. zur Hygieneplanung und –durchführung, 3. zur Regelungen in Notfallsituationen, um nur einige Beispiele zu nennen. Ein interessanter Link gibt weitergehende Informationen für denjenigen, der es genauer wissen möchte. http://www.haccp-hygienemanagement.de/HACCP.htm#189
Zulassungsnummer des Landes Sachsen – Anhalt – Landesverwaltungsamt – mit Schreiben vom 23. August 2011.
Wir sind sehr stolz darauf, dass wir zu den ersten Unternehmen in Sachsen – Anhalt zählen, die diese Zulassung erhalten haben, nachdem wir in den vergangenen Monaten das Zertifizierungsverfahren in unserem Betrieb eingeführt und die umfangreichen Prüfungen durch das Landesverwaltungsamt überstanden haben.
Nicht zuletzt ist es für unsere Kunden im Bereich Schulen, Kitas, Behörden und Verwaltungen wichtig, zukünftig bei der Auswahl der Essenlieferanten zu prüfen, ob die EU Zulassung vorliegt, um das Risiko der Organisationshaftung zu umgehen.
Wir – die BUSCOPELLA GmbH – sind froh und stolz, dass wir in den vergangenen Monaten nicht unerheblich in hochmoderne Küchentechnik investiert haben und mit der EU – ZERTIFIZIERUNG in enger Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt / Lebensmittelüberwachung dieses Ziel erreicht haben.
Von unserer Küche profitieren mehr und mehr Einrichtungen – für uns auch ein Musterbeispiel für Nachhaltigkeit -! Testen Sie uns gerne! Ihr Buscopella – Team.